STANDARDINFORMATIONSFORMULAR FÜR REISENDE
im Falle des Verkaufs einer Pauschalreise
Wichtigste Rechte der Reisenden nach der Richtlinie (EU) 2015/2302
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Reisende erhalten vor Vertragsabschluss alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise.
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Es gibt immer mindestens einen Unternehmer, der für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag enthaltenen Reiseleistungen verantwortlich ist. Diese Verantwortung liegt beim Veranstalter – Agence Attinia Travel.
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Reisende erhalten eine Notrufnummer oder die Kontaktdaten des Veranstalters/der Agentur für Probleme während der Reise.
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Reisende können die Pauschalreise innerhalb einer angemessenen Frist und ggf. gegen zusätzliche Kosten auf eine andere Person übertragen.
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Der Gesamtpreis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (z. B. Treibstoff, Steuern oder Wechselkurse) steigen, und nur bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Reise. Übersteigt die Erhöhung 8 % des Gesamtpreises, können Reisende vom Vertrag zurücktreten. Hat sich der Veranstalter das Recht zur Preiserhöhung vorbehalten, haben Reisende auch Anspruch auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sinken.
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Reisende können den Vertrag ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr kündigen, wenn am Reiseziel unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise erheblich beeinträchtigen.
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Reisende können den Vertrag auch jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen Rücktrittsgebühr kündigen.
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Wenn nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile nicht vertragsgemäß erbracht werden können, muss der Veranstalter ohne Mehrkosten für den Reisenden geeignete Ersatzleistungen anbieten.
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Reisende haben Anspruch auf Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn Reiseleistungen nicht oder mangelhaft erbracht werden.
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Der Veranstalter muss Reisenden in Schwierigkeiten Hilfe leisten.
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Bei Insolvenz des Veranstalters (oder in einigen Mitgliedstaaten auch des Händlers) werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz nach Beginn der Pauschalreise ein und ist der Transport Teil der Reise, ist die Rückbeförderung der Reisenden garantiert.
Angaben zum Reiseveranstalter
Agence Attinia Travel
ØÙŠ Ø§ÙˆÙ„Ø§Ø¯ ÙŠØÙŠ 4260 دوز, Douz, Tunesien
RNE-Nr. BS10132022, Handelsregister-Nr. 17/49027B
Stammkapital: 100.000 TND
Registrierungsdatum: 04.01.2022
Die rechtliche und organisatorische Verantwortung für die Pauschalreise liegt ausschließlich bei Agence Attinia Travel.
Angaben zum Reisevermittler (Agent)
Pol Voyage
Website: www.polvoyage.com
E-Mail: kontakt@polvoyage.com
24/7-Notfallnummer: [Nummer/WhatsApp einfügen]
Pol Voyage handelt als Reisevermittler in Zusammenarbeit mit Agence Attinia Travel.
Pol Voyage ist nicht verantwortlich für die Erbringung der Reiseleistungen – diese Verantwortung liegt ausschließlich beim Veranstalter.
Pol Voyage ist lediglich für die ordnungsgemäße Vermittlung der Buchung und die Kundenbetreuung verantwortlich.
Insolvenzabsicherung
Der Veranstalter – Agence Attinia Travel – verfügt über eine Garantie/Versicherung gegen Insolvenz gemäß tunesischem Recht.
Detaillierte Informationen (Name des Garantiegebers, Policennummer, Gültigkeitsdauer) sind auf Anfrage des Reisenden bei Pol Voyage erhältlich und werden vor Vertragsabschluss übermittelt.
Bestätigung des Erhalts
Der Reisende erhält eine Kopie dieses Formulars.
Die Annahme der Buchung bestätigt die Kenntnisnahme dieses Formulars sowie der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Pol Voyage.
