Buchungs- und Teilnahmebedingungen für Pol Voyage-Expeditionen
1. Parteien, Rollen und Definitionen
1.1. Pol Voyage tritt als Vermittler/Einzelhändler auf und verkauft Pauschalreisen, die von Agence Attinia Travel (Tunesien) organisiert werden.
1.2. Veranstalter der Pauschalreisen (im Sinne der Vorschriften über Pauschalreisen) ist ausschließlich Agence Attinia Travel – verantwortlich für die ordnungsgemäße Durchführung aller im Paket enthaltenen Leistungen und Inhaber der Insolvenzabsicherung.
1.3. Nachweis der Veranstalterkonformität: Vor Annahme einer Buchung verlangt Pol Voyage vom Veranstalter schriftliche Erklärungen und Unterlagen (Police/Garantie/andere Absicherung, Angaben zum Versicherer/Bürgen, Gültigkeitszeitraum, räumlicher Geltungsbereich, Bedingungen der Rückführung), die die Erfüllung der Anforderungen an die Leistungserbringung und die finanzielle Absicherung bestätigen. Auf Wunsch des Kunden stellt Pol Voyage Informationen darüber zur Verfügung, wer den Schutz bietet und in welchem Umfang. (Diese Klausel schützt Pol Voyage vor einer „automatischen“ Übernahme der Veranstalterpflichten beim Verkauf von Paketen außerhalb des EWR). EUR-Lex
1.4. Pol Voyage bündelt keine Leistungen im eigenen Namen und verkauft keine Flüge – der Reisende erwirbt Flugtickets selbstständig (keine ATOL-Absicherung durch Pol Voyage; beim Erwerb eines Fluges durch einen Kunden im Vereinigten Königreich gilt ATOL-Schutz nur, wenn der Verkäufer über ATOL verfügt/als ATOL-Agent handelt). ATOL / Civil Aviation Authority
1.5. Angaben zum Programm, zu den Leistungen, zum Standard, zur Mindestteilnehmerzahl, zu Treffpunkten und zur Betreuungssprache sind in der Beschreibung der jeweiligen Pauschalreise auf www.polvoyage.com sowie in der Buchungsbestätigung enthalten.
2. Buchung und Vertragsabschluss
2.1. Buchungen erfolgen über das Formular auf www.polvoyage.com.
2.2. Der Vertrag über die Pauschalreise kommt zwischen dem Kunden und dem Veranstalter zustande und wird geschlossen nach: (i) Absendung der Buchungsanfrage, (ii) Zahlung der Anzahlung, (iii) Bestätigung der Buchung durch Pol Voyage (als Vermittler) und den Veranstalter.
2.3. Die buchende Person erklärt, dass sie im eigenen Namen sowie im Namen der angegebenen Teilnehmer handelt und für die Richtigkeit ihrer Angaben verantwortlich ist.
3. Gesamtpreis, Leistungsumfang und Zahlungen
3.1. Gesamtpreis der Pauschalreise: 1.350 € pro Person, einschließlich der in der Reisebeschreibung angegebenen Leistungen (7 Übernachtungen im Doppelzimmer, Verpflegung gemäß Programm, 4×4-Transport, Eintritts-/Parkgebühren, Betreuung durch einen polnischen Reiseleiter sowie das lokale Team, Wasser in den Fahrzeugen).
3.2. Der Preis umfasst nicht: Flüge, Versicherungen, fakultative Leistungen (z. B. Quads, Hammam, Dromedare), Getränke, Trinkgelder, Souvenirs und persönliche Ausgaben.
3.3. Anzahlung: 500 € pro Person, zahlbar innerhalb von 24 Stunden nach der Buchungsanfrage auf das Konto von Pol Voyage; die Anzahlung ist nicht erstattungsfähig und wird auf den Gesamtpreis angerechnet. Nichtzahlung innerhalb der Frist = Stornierung.
3.4. Restbetrag: 850 €, zahlbar in bar vor Ort am ersten Tag der Pauschalreise, direkt an den Vertreter des Veranstalters (gegen dessen Quittung).
3.5. Als Zahlungsdatum gilt das Datum der Gutschrift der Mittel. Etwaige Überweisungsgebühren trägt der Kunde.
3.6. Preisänderungen sind ausschließlich in den vom Veranstalter vorgesehenen Fällen und Verfahren möglich (z. B. Steuern, Gebühren, Wechselkurse – spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise; bei Kostensenkungen nach Vertragsschluss besteht Anspruch auf eine entsprechende Preissenkung). (Richtlinienvorgabe – wenn Erhöhungen vorgesehen sind, müssen auch Senkungen vorgesehen sein). EUR-Lex
4. Änderungen und Rücktritt durch den Kunden
4.1. Ein Rücktritt ist jederzeit möglich – die Anzahlung wird nicht zurückerstattet.
4.2. Eine Umbuchung auf eine andere Person oder einen anderen Termin ist möglich, sofern der Veranstalter die Verfügbarkeit bestätigt; der Kunde trägt die tatsächlichen Änderungskosten (z. B. Unterkunft, Transport, Verwaltung).
4.3. Treten am Zielort unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände ein (z. B. eine ernsthafte Sicherheitsgefährdung), kann der Kunde den Vertrag über die Pauschalreise ohne Kündigungsgebühr beenden – gemäß den Bedingungen des Veranstalters. EUR-Lex
5. Änderungen/Stornierung durch den Veranstalter
5.1. Im Falle einer wesentlichen Änderung der Hauptmerkmale der Leistungen bietet der Veranstalter kostenfreie Alternativen an (gleichwertig oder höher; bei niedrigeren – Preisnachlass).
5.2. Sollte der Veranstalter die Pauschalreise absagen, erhält der Kunde 100 % Rückerstattung der an den Veranstalter/über den Veranstalter geleisteten Zahlungen.
5.3. Die Verantwortung für die Erbringung der Leistungen und Ersatzleistungen liegt ausschließlich beim Veranstalter (Pol Voyage leitet die Kommunikation weiter und unterstützt den Kunden organisatorisch als Vermittler). European Union
6. Leistungserbringung, Beschwerden und Hilfe vor Ort
6.1. Beschwerden bezüglich der Leistungserbringung sind unverzüglich vor Ort dem Reiseleiter/Vertreter des Veranstalters sowie Pol Voyage zu melden (um eine schnelle Reaktion zu ermöglichen). Pol Voyage leitet als Vermittler die Beschwerde unverzüglich an den Veranstalter weiter und unterstützt die Kommunikation. ABTA
6.2. 24/7-Notfallkontakt: Mit der Buchungsbestätigung erhält der Kunde eine Notfallnummer/WhatsApp und eine E-Mail-Adresse.
6.3. Pol Voyage haftet gegenüber dem Kunden ausschließlich für ordnungsgemäße Vermittlung. Für die Vertragsgemäßheit der Leistungen ist der Veranstalter verantwortlich.
6.4. Entstehen dem Kunden nach erfolgloser Bitte um Abhilfe berechtigte und notwendige Kosten zur Beseitigung einer erheblichen Vertragswidrigkeit, so hat er Anspruch auf Erstattung gemäß den Regeln des Veranstalters. ukinbound.org
7. Versicherung
7.1. Der Kunde muss über eine Kranken- und Unfallversicherung verfügen (empfohlen: Gepäck, Haftpflicht und Aktivitäten, die er ausüben möchte – z. B. Quads, Dromedarreiten).
7.2. Das Fehlen einer Versicherung schließt die Haftung des Veranstalters/Pol Voyage im Hinblick auf Versicherungsleistungen (Behandlungskosten, Krankenhausaufenthalt, medizinischer Transport, Gepäckverlust) aus.
8. Reisedokumente und Gesundheitsvorschriften
8.1. Der Kunde ist verantwortlich für den Besitz eines gültigen Reisepasses und die Erfüllung der Einreisebestimmungen (Visum – falls erforderlich), der sanitären und zollrechtlichen Vorschriften des Ziel-/Transitlandes.
8.2. Pol Voyage erteilt Informationen und Unterstützung, haftet jedoch nicht für Entscheidungen der Behörden (z. B. Einreise-/Visumverweigerung). Das Fehlen erforderlicher Dokumente berechtigt nicht zur Rückerstattung des Preises.
8.3. Beispiel: Für touristische Reisen nach Tunesien können Staatsangehörige vieler Länder visumfrei einreisen (bis zu 90 Tage) – es ist jedoch ein mindestens 6 Monate gültiger Reisepass erforderlich; Empfehlungen können sich ändern, daher ist der Kunde verpflichtet, die aktuellen Anforderungen zu prüfen. Travel
9. Charakter der Wüstenexpeditionen – Sicherheit
9.1. Programme umfassen Fahrten im Gelände und in Wüstengebieten; erforderlich sind angepasste Kleidung, ausreichende Flüssigkeitszufuhr, Befolgung der Anweisungen von Reiseleitern/Fahrern und Anlegen der Sicherheitsgurte.
9.2. Die Teilnahme an fakultativen Aktivitäten (z. B. Quads, Dromedare) kann zusätzliche Gesundheitsbescheinigungen und Versicherungsschutz gemäß den Bedingungen des Versicherers erfordern.
9.3. Der Veranstalter kann einer Person die Teilnahme an einer Aktivität verweigern, wenn deren Gesundheitszustand/Sicherheit berechtigte Zweifel aufwirft (ohne Kostenrückerstattung, sofern die Verweigerung auf Verschulden/Umstände auf Seiten des Kunden zurückzuführen ist).
10. Datenschutz (DSGVO)
10.1. Verantwortlicher für die Buchungsdaten ist Pol Voyage; die Daten werden zum Zweck der Buchungsabwicklung und Leistungserbringung (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) sowie zur möglichen Anspruchsbearbeitung (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) verarbeitet.
10.2. Empfänger der Daten: Veranstalter (Tunesien) und dessen Subunternehmer – im erforderlichen Umfang. Die Übermittlung außerhalb des EWR erfolgt auf Grundlage der Erforderlichkeit zur Vertragserfüllung mit dem Kunden und/oder Einwilligung, mit Hinweis auf mögliche Risiken.
10.3. Rechte des Kunden: Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Widerspruch; Beschwerde bei der zuständigen Behörde (PUODO/ICO) je nach Sitz von Pol Voyage und Wohnsitz des Kunden.
10.4. Aufbewahrungsfrist: für die Dauer der Vertragserfüllung und die Verjährungsfrist für Ansprüche.
11. Anwendbares Recht und Streitigkeiten
11.1. Der Vermittlungsvertrag mit Pol Voyage unterliegt dem Recht des Staates, in dem Pol Voyage seinen Sitz hat; der Vertrag über die Pauschalreise mit dem Veranstalter unterliegt dem Recht des Sitzstaates des Veranstalters, wobei der Kunde den Schutz zwingender Bestimmungen des Staates seines gewöhnlichen Aufenthalts nicht verliert, sofern Pol Voyage/der Veranstalter ihre Tätigkeit dorthin richten.
11.2. Streitigkeiten mit Pol Voyage werden vom Gericht am Sitz von Pol Voyage entschieden, sofern zwingende gesetzliche Vorschriften nichts anderes vorsehen.
11.3. Pol Voyage stellt ein Beschwerdeverfahren zur Verfügung; Informationen zu alternativen Streitbeilegungsmethoden (ADR/ODR) sind auf der Website veröffentlicht.
12. Bild- und Werbematerialien
12.1. Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass sein Bild (Fotos, Videoaufnahmen), das während der Pauschalreise von Pol Voyage oder von Beauftragten aufgenommen wird, unentgeltlich zu Marketing- und Werbezwecken von Pol Voyage genutzt wird (insbesondere Veröffentlichung auf der Website, in sozialen Medien, Werbematerialien).
12.2. Die Einwilligung umfasst die Verbreitung des Bildes ohne räumliche oder zeitliche Beschränkung.
12.3. Der Teilnehmer hat jederzeit das Recht, der Nutzung seines Bildes zu widersprechen, indem er eine Mitteilung an info.polvoyage@gmail.com sendet; in diesem Fall wird Pol Voyage die weitere Veröffentlichung von Materialien mit seinem Bild einstellen.
13. Verschiedenes
13.1. Informationen auf der Website dienen nur Informationszwecken; verbindlich sind die Bedingungen in der Buchungsbestätigung und in den Dokumenten des Veranstalters.
13.2. Pol Voyage haftet nicht für: (i) Änderungen/Verspätungen von Fluggesellschaften, (ii) Verlust/Beschädigung von Gepäck im Lufttransport, (iii) Folgen höherer Gewalt (Wetter, Behördenentscheidungen, Streiks).
13.3. Änderungen dieser Bedingungen werden auf www.polvoyage.com veröffentlicht und gelten ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung.
